Der
Begriff Classic signalisiert dem Weinfreund, dass er einen Wein aus
einer klassischen gebietstypischen Rebsorte vor sich hat.
Die
Bezeichnung Classic wurde im Jahr 2000 von Deutschen Weinbauverband
als Qualitätsbezeichnung für gebietstypische, trockene Weine mit
geprüfter Qualität eingeführt. Den Zusatz Classic dürfen nur
Weine tragen, die neben der gebietstypischen Rebsorte, auch den
Kriterien eines gehobenen Qualitätsanspruches genügen, gehaltvoll,
kräftig und aromatisch schmecken, sowie das Geschmacksprofil
"harmonisch trocken" erfüllen.
Je
nach Anbaugebiet sind nur bestimmte Rebsorten zu einer Verarbeitung
als Classic zugelassen. Des weiteren muss ein Classic-Wein bestimmte Voraussetzungen
bezüglich Zucker- und Alkoholgehalt, sowie Etikettierung erfüllen.
So ist zum Beispiel der Restzucker auf 15 g/l beschränkt und der
Alkoholgehalt muss 12% betragen, je nach Anbaugebiet oder Rebsorte
sind aber auch geringe Abweichungen dieser Kriterien festgelegt, so
muss zum Beispiel ein Wein aus dem Gebiet Mosel-Saar-Ruwer
"nur" 11,5% Alkoholgehalt aufweisen.